Um den Verbrauch fossiler Brennstoffe und den Ausstoß von Schadstoffen - insbesondere des Treibhausgases CO2 - zu reduzieren, hat die Bundesregierung mit der Energieeinsparverordnung (EnEV)
und der 1.Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1.BImSchV) nicht nur Vorgaben für Neubauten sondern auch Fristen für Modernisierungsmaßnahmen festgelegt.
Für den Heizwärmebedarf unserer Häuser wird in Deutschland rund 1/3 des gesamten Energiebedarfs verwendet.
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise durch die zunehmende Verknappung fossiler Brennstoffe gewinnen Energiesparmaßnahmen zunehmend an wirtschaftlicher Attraktivität.